Die Junioren des Handwerks, offizielle Nachwuchsorganisation des deutschen Handwerks, fordern von der neuen Bundesregierung eine Politik, die dem Prinzip der Generationensolidarität Rechnung trägt:
Wir bestärken die Politik, an der Rente mit 67 und darüber hinaus festzuhalten, gleitende Übergänge zwischen Erwerbsleben und Rentenbezug einschließlich Teilrenten zu schaffen, die Frühverrentungspraxis zu Lasten der gesetzlichen Sozialversicherungssysteme endgültig zu beenden, keine Verlängerung der Altersteilzeit zu subventionieren und ordnungspolitisch fragwürdige Korrekturen an der Rentenformel zu unterlassen. Das bedeutet auch, dass so genannte Minirenten nicht aus Beitragsmitteln aufgestockt werden dürfen.
Zu einer nachhaltigen Politik der Generationensolidarität gehört es, im Bereich der sozialen Sicherung einer weiteren Zweckentfremdung der Beiträge von Unternehmern und Arbeitnehmern zu Gunsten arbeitsmarkt- oder sozialpolitischer Maßnahmen eine klare Absage zu erteilen. Gesamtgesellschaftliche Aufgaben (wie etwa die notwendige rasche Eingliederung in Erwerbstätigkeit) müssen über Steuern und dürfen nicht über Beiträge finanziert werden. Stattdessen gilt es, endlich die Arbeitsmarktförderung zu entrümpeln und die Liste gesetzlicher Förderinstrumente für Arbeitslose – im Hinblick auf deren Ineffizienz - drastisch zu verkürzen. Die Kassen der Sozialversicherung dürfen keine Selbstbedienungsläden der Politik sein.
Generationensolidarität verbietet Hypotheken auf die Zukunft. Daher ist eine gesetzliche Verpflichtung für Selbständige, in die Gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, konsequent abzulehnen. Dem Grundsatz der Eigenverantwortung und individuellen Vorsorge entsprechend müssen Selbständige Wahlfreiheit bei der Frage ihrer Altersvorsorge haben, anstatt zu Beitragszahlungen in ein umlagefinanziertes Kassensystem gezwungen zu werden, das nicht zukunftssicher ist.
Insgesamt ist die Politik gefordert, weitere ordnungspolitisch fragwürdige Eingriffe zu Lasten der jungen Beitragzahler zu unterlassen. Dies gilt für Manipulationen an der Rentenformel, für eine „Rentengarantie“ zugunsten heutiger Rentner ebenso wie für die Verlängerung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld auf Kosten der Gemeinschaft der Beitragszahler für langjährig Beschäftigte.
Der Grundsatz einer nachhaltigen Generationensolidarität muss auch für die Pflegeversicherung gelten. Das heißt, dass eine Erhöhung der Pflegeleistungen, so wünschenswert sie auch sein mag, den heutigen Beitragszahlern nicht weitere Lasten aufbürden darf. Wir fordern eine vollständige Lohnunabhängigkeit der Pflegeversicherung und den Umstieg auf ein kapitalgedecktes Prämienmodell mit steuerfinanziertem sozialem Ausgleich. Fehlanreize auf der Leistungsseite, etwa durch Unterschiede in der ambulanten bzw. stationären Versorgung, müssen abgebaut werden.
Auch eine wirkliche Reform des Gesundheitswesens muss endlich auf eine nachhaltige Finanzierung umgestellt werden: Alle bisherigen (zaghaften) Reformschritte konnten offensichtlich nicht dazu beitragen, für die gesetzliche Krankenversicherung eine nachhaltige tragfähige finanzielle Basis zu schaffen. Wir fordern deshalb eine Abkopplung der Beiträge von den Lohnkosten und die Einführung von Kapitaldeckungselementen. Der Gesundheitsfonds ist der falsche Weg, stattdessen sind mehr Elemente der privaten Vorsorge unverzichtbar.
Wir betrachten auch die Erbschaftssteuer nach der zurückliegenden Erbschaftsteuerreform unter dem Gesichtspunkt der Generationensolidarität: Wenn ein Unternehmer jahrzehntelang seinen Betrieb aus versteuertem Einkommen aufgebaut hat, dürfen seine Erben im Falle der Betriebsübernahme nicht zum Verkauf gezwungen werden, um die Erbschaftsteuer zu bezahlen. Wir fordern deshalb die Abschaffung der Erbschaftsteuer, auch um zu verhindern, dass jungen Unternehmern jede unternehmerische Freiheit genommen wird.
Auf der einen Seite ist aufgrund der so genannten kalten Progression eine nachhaltige Lohn- und Einkommenssteuerreform geboten. Auf der anderen Seite dürfen deutlich spürbare Steuerentlastungen nicht zu einer unangemessen ausgeweiteten Staatsverschuldung führen, deren Folgen von zukünftigen Generationen durch erneute Steuer- und Abgabenerhöhungen zu tragen sind. Allerdings dürfen bei Steuerreformmaßnahmen auch Selbstfinanzierungseffekte nicht unterschätzt werden; die damit verbundene Stärkung der Binnennachfrage und insbesondere auch Investitionsanreize für Unternehmen, die unmittelbar arbeitsmarktpolitische und auch haushaltspolitische Wirkung zeigen, tragen dazu bei, dem Grundsatz der Steuergerechtigkeit folgend, die so genannte Kalte Progression mittelfristig abschaffen zu können, sofern der politische Wille dazu vorhanden ist.
Auch der seit langem überfällige Abbau von wettbewerbsverzerrenden Subventionen, die nur einem Teil der heutigen Unternehmergeneration zugute kommen, aber von zukünftigen Generationen bezahlt werden müssen, muss endlich angegangen werden. So entstehen Spielräume für Steuerentlastungen ohne erhöhte Staatsverschuldung.




